Hallo zusammen,
aktuell bin ich mit etwas unsicher bei dem Thema und daher habe eine Frage/Vermutung/Anregung wie auch immer zur "Gasumlage" als Mieter, im Fall, wenn man Nebenkosten an den Vermieter zahlt.
Ich habe es so verstanden, dass man als Mieter im Dezember kein Gas zahlen muss, sondern der Staat diesen Abschlag, über den Vermiter, übernimmt. (verstehe ich nicht) Zahlen muss man dannaber natürlich den tatsächlichen Verbrauch im Dezember. Ich würde jetzt den tatsächliches Jahres-Gasverbrauch des letztem Jahres nehmen und Preis des letzten Jahres durch 12 Teilen. Und diesen Zwölftel-Betrag von meiner Dezember-Miete abziehen. Meinem Vermieter würde ich die dazugehörige Ableitung des Betrags und die Mitteilung über die Kürzung als Einschreiben-Einwurf zukommen lassen, um mich abzusichern. eMails zählen im Gerichtsfall (immer noch) nicht.
Habe ich das vorgehen richtig verstande und wie macht ihr das?
Auszug aus dem angehängten Arikel meines Vermieters:
aktuell bin ich mit etwas unsicher bei dem Thema und daher habe eine Frage/Vermutung/Anregung wie auch immer zur "Gasumlage" als Mieter, im Fall, wenn man Nebenkosten an den Vermieter zahlt.
Ich habe es so verstanden, dass man als Mieter im Dezember kein Gas zahlen muss, sondern der Staat diesen Abschlag, über den Vermiter, übernimmt. (verstehe ich nicht) Zahlen muss man dannaber natürlich den tatsächlichen Verbrauch im Dezember. Ich würde jetzt den tatsächliches Jahres-Gasverbrauch des letztem Jahres nehmen und Preis des letzten Jahres durch 12 Teilen. Und diesen Zwölftel-Betrag von meiner Dezember-Miete abziehen. Meinem Vermieter würde ich die dazugehörige Ableitung des Betrags und die Mitteilung über die Kürzung als Einschreiben-Einwurf zukommen lassen, um mich abzusichern. eMails zählen im Gerichtsfall (immer noch) nicht.
Habe ich das vorgehen richtig verstande und wie macht ihr das?
Auszug aus dem angehängten Arikel meines Vermieters:
Das dürfte aber nicht allen klar sein: „Ob die Menschen verstehen, dass sie im Dezember nichts für Gas bezahlen müssen, aber ihnen hinterher der tatsächliche Verbrauch berechnet wird, ist offen“, sagte Sebastian Dullien, Direktor des gewerkschaftsnahen Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), gegenüber dem Handelsblatt. Wer also im Winter mit dem Gedanken „Der Staat zahlt ja eh“ die Heizung aufdreht, bleibt auf den Extrakosten sitzen. Vermietende sollten ihre Mieter:innen am besten noch einmal auf diese Besonderheit hinweisen.
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