Admiral Thrawn - ich will hier nicht den "Spielverderber" geben - bin aber gerade wirklich überrascht, dass Du tatsächlich Bootlegs zu verschenken suchst. Auch das Verschenken eines Bootlegs ist eine urherrechtsverstoßbegründende Handlung, die abmahnfähig wäre. Vielleicht solltest Du Deine Aktion (in Deinem eigenen Interesse) lieber überdenken...
@all - der "Gewinn" eines Bootleg ist allerdings rechtlich unbedenklich, weshalb ihr, sollte der Admiral an seiner Aktion festhalten, teilnehmen könnt :-).
@all - der "Gewinn" eines Bootleg ist allerdings rechtlich unbedenklich, weshalb ihr, sollte der Admiral an seiner Aktion festhalten, teilnehmen könnt :-).
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